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Fußballkreis Südbrandenburg

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14.02.2022
Corona-Verordnungen werden angepasst.
weiter unter: https://www.flb.de/news/1/709569/nachrichten/land-brandenburg-passt-corona-verordnung-an.html

Das Brandenburger Kabinett hat heute mit einer weiteren Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf die vorherrschende Omikron-Variante reagiert, die derzeit von hohen Infektionszahlen bei gleichzeitig weniger schweren Krankheitsverläufen gekennzeichnet ist. Die geänderte Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar.

Die wesentlichen Änderungen sind: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien (Das bedeutet: Zutritt haben zur Sportausübung vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete), Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).

Zu beachten ist die Regelung von 2G weiterhin für Zuschauer und Besucher. Genesene und Geimpfte dürfen unter Vorlage des digitalen Codes auf Sportanlagen sein.

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