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Fußballkreis Südbrandenburg

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01.05.2022
Amtliche Mitteilung gem. § 44 Nr. 3 Satzung des Fußball Landesverbandes Brandenburg e.V. (FLB)
Satzungsgemäße Einberufung des 3. ordentlichen Kreistages

Der Kreistag des Fußballkreises Südbrandenburg findet

am 25. Juni 2022

um 10:00 Uhr

in Gaststätte Alt Nauendorf, Hainstr. 6, 03238 Finsterwalde statt.


Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Grußworte
3. Feststellung der Stimmberechtigten
4. Wahl des Wahlleiters
5. Ehrungen und Auszeichnungen
6. Bericht des Kreisvorsitzenden
7. Bericht der Rechtsorgane
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung des Kreisvorstandes
10. Wahlen
a. Wahl des Kreisvorsitzenden
b. Wahl der/s stellvertretenden Kreisvorsitzenden
c. Wahl der/s Kassenwartes
d. Wahl der Ausschussvorsitzenden i. Wahl der/s Spielausschussvorsitzenden ii. Wahl der/s Jugendausschussvorsitzenden
e. Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses
f. Wahl der weiteren Beisitzer im Vorstand
i. Kreisehrenamtsbeauftragter
ii. Sicherheitsbeauftragter
iii. Qualifizierungsbeauftragter
g. Wahl der Rechtsorgane
i. Wahl des Vorsitzenden des Sportgerichtes
ii. Wahl des Vorsitzenden des Jugendsportgerichtes
11. Wahl der 15 Delegierten und Ersatzdelegierten zum Verbandstag
12. Anträge an den Verbandstag
13. Verschiedenes
14. Schlusswort des Kreisvorsitzenden

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise

  • gemäß § 44 Nr. 4 der Satzung des FLB nehmen am Kreistag teil:
    a. die Delegierten der Vereine im Kreisgebiet.
    i. Jeder Verein hat grundsätzlich einen Delegierten, ab sechs Mannschaften einen weiteren Delegierten.
    ii. Spielgemeinschaften werden dem jeweils federführenden Verein zugerechnet.
    b. Mitglieder des Kreisvorstandes,
    c. Mitglieder der Kreisrechtsorgane,
    d. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder
  • Am Kreistag stimmberechtigt sind die Delegierten der Vereine sowie die Mitglieder des Vorstandes – § 44 Nr. 4 i.V.m. § 26 Nr. 1 der Satzung FLB
  • nicht stimmberechtigt sind die Mitglieder der Kreisrechtsorgane, Ehrenmitglieder sowie Ehrenvorsitzende - § 26 Nr. 1 der Satzung FLB
  • wir bitten die Delegierten um rechtzeitige Anreise zum Tagungsort
  • für einen Imbiss ist gesorgt
  • bitte melden Sie sich bei der Mandatsprüfungskommission vor Beginn der Veranstaltung an. Dort erhalten Sie die Stimmkarten und weitere Informationen
  • die Kosten des Kreistages trägt der Fußballkreis Südbrandenburg
  • gemäß § 28 Nr. 5 der Satzung des FLB können Vorschläge zur Besetzung von Wahlfunktionen für den Kreistag von den Kreisvorständen eingebracht werden. Vorschläge für Wahlfunktionen müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Kreistag schriftlich beim Fußballkreis Südbrandenburg vorliegen. Nicht fristgemäß eingehende Vorschläge werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Dringlichkeitsanträge zu Wahlfunktionen können nach schriftlicher Einbringung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zur Beratung und Abstimmung zugelassen werden. Über die Dringlichkeit ist zu entscheiden, nachdem der Antragsteller diese begründet hat und ein anderer Stimmberechtigter die Gelegenheit hatte, dagegen zu sprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand des Fußballkreises Südbrandenburg Wahlvorschläge bis zum Kreistag einbringen. Über den Ausnahmefall entscheidet der Kreistag.
  • bis 6 Wochen vor dem Termin des Kreistages ist es den Vereinen möglich, Anträge an den Kreistag begründet und schriftlich beim Kreisvorstand einzureichen.
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