15.07.2014
Zweitspielrechte ab sofort möglich
Vorstand beschließt Ordnungsänderungen zum neuen Spieljahr
Der Vorstand des FLB hat in seiner ersten Tagung in der neuen Struktur am 14. Juli 2014 in Rangsdorf Änderungen der Spiel-, Jugend- und Finanzordnung beschlossen, die mit Veröffentlichung in Kraft treten. In der Spielordnung betrifft dies allgemein-verbindliche Regelungen der DFB-Spielordnung zur Einführung von Zweitspielrechten für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, zur Definition des Spielerstatus und zum Vereinswechsel beziehungsweise zur Anzeige von Vertragsspielern. Außerdem wurde die Einsatzberechtigung von Spielern bei Nutzung des DFBnet Spielberichts neu präzisiert.
In der Jugendordnung sind fortan Möglichkeiten der Spielberechtigung von jungen Menschen mit Behinderung in einer niedrigeren Altersklasse sowie Zweitspielrechte für Junioren und Juniorinnen geregelt. Eine Änderung der Finanzordnung bezieht sich auf eine Gesetzesänderung zur Erstattung von Reisekosten. Demnach sind die Fahrtkostenpauschalen für Mitfahrer sowie die Nutzung von Fahrrädern entfallen und es gelten neue Pauschalbeträge für Motorräder und Mopeds.
Michael Hillmann, Geschäftsführer